Aufenthaltsabgabe Villen, Wohnungen und Unterkünften im Allgemeinen

Allgemeine Informationen

Die Eigentümer und Fruchtnießer von Villen, Wohnungen und Unterkünften im Allgemeinen, die nicht in der Gemeinde ansässig sind, sind verpflichtet bei der Gemeinde in deren Gebiet sich die genannten Liegenschaften befinden, für jede Liegenschaftseinheit die für touristische Zwecke genutzt wird, eine  entsprechende Meldung einzureichen.


Die Abgabe ist jährlich und setzt sich aus einer Grundabgabe und einer Zusatzabgabe pro Quadratmeter Nutzfläche zusammen.

Die Wohneinheiten werden gemäß Gesetz in vier Kategorien eingestuft.

Die Gemeinde Percha hat alle Wohneinheiten in die zweite Kategorie eingestuft. Die Grundabgabe beträgt 123,95 € und die Zusatzabgabe:


0,62 € pro m2 bis zu 80 m2

0,93 € pro m2 bis zu 150 m2

1,24 € pro m2 bis zu 150 m2

Die Abgabe wird unabhängig von der Anzahl der Nächtigungen und von der Anzahl der Personen, die die Wohneinheit benützt haben, geschuldet.


Die Erklärung muss innerhalb des Kalenderjahres vorgelegt werden und gilt auch für die nachfolgenden Jahre, bis zur Vorlage einer neuen Meldung oder der Abmeldung.


An wen sich diese Dienstleistung richtet

Abgabenschuldner sind alle Personen mit italienischer oder ausländischer Staatsbürgerschaft, die eine Wohneinheit zeitweilig zu touristischen Zwecken besetzen.


Die Aufenthaltsabgabe wird in allen Gemeinden der Region Trentino-Südtirol angewandt.


Ins Ausland ausgewanderte Bürger, die im Verzeichnis der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger (A.I.R.E.) der Gemeinde eingetragen sind, sind für die zur Verfügung stehende Wohnung nicht abgabepflichtig.


So geht's

Die Abgabe wird direkt von der Gemeinde mittels Zahlungsaufforderung eingehoben.


Zahlung mittels pagoPA:

Die Aufenthaltsabgabe muss ausschließlich über das Zahlungsmittelsystem pagoPA  eingezahlt werden.


 

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Zuständig