BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen?
Amtstafel CIVIS SUAP Transparente Verwaltung Termin vereinbaren Fundinfo Kartografie Recyclinghof Gesundheit und Soziales Veranstaltungsstätten Pfarrblätter
1) für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)
ab dem Jahr 2023 den ordentlichen Steuersatz
in der Höhe von 0,76 % festzulegen;
2) ab dem Jahr 2023 folgende Steuererleichterungen
in Bezug auf die GIS-Steuer festzulegen:
a) für die Hauptwohnung samt Zubehör gemäß
Art. 10, Absatz 3 des LG vom 23.04.2014 Nr. 3 igF:
Steuersatz: 0,4 %
Freibetrag: 744,44 €;
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das GIS-Amt.
Weitere Informationen im Bürgernetz
Datei herunterladen (353 KB) - .PDF