Gemeindeausschuss

Der Gemeindeausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und den Gemeindereferenten.

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    Der Gemeindeausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und aus 4 Referenten.


    Die Wahl des Gemeindeausschusses durch den Gemeinderat erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist auf Vorschlag des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung und in offener Abstimmung in einem einzigen Wahlgang. 


    In den Gemeindeausschuss können auch Bürger gewählt werden, die nicht dem Gemeinderat angehören.  Ihre Anzahl darf die Hälfte der Ausschussmitglieder und jedenfalls die Hälfte der einer jeden Sprachgruppe zustehenden Sitze im Ausschuss nicht übersteigen. Sie müssen die Voraussetzungen der Vereinbarkeit und der Wählbarkeit zum Ratsmitglied und zum Referenten erfüllen.


    Der Gemeindeausschuss wird vom Bürgermeister einberufen. 


    Die Sitzungen des Gemeindeausschusses sind nicht öffentlich.


    Der Ausschuss führt sämtliche Verwaltungsakte aus, die nicht dem Rat vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeiten des Bürgermeisters fallen; er führt die allgemeinen Anweisungen des Rates aus und legt dem Rat eigene Vorschläge und Anregungen vor.


    Der Ausschuss führt zudem sämtliche Akte und Maßnahmen mit verwaltungstechnischem Charakter aus, einschließlich jener, welche die Gemeinde gegenüber Außenstehenden verpflichtet, und ist befugt dieselben dem Bürgermeister, einem Referenten, dem Gemeindesekretär oder an die Beamten der mittleren Führungsebene zu übertragen.

    Art der Organisation

    Organe

    Verantwortlich

    Mitglieder

    Theodor Guggenberger

    Vize-Bürgermeister

    Meinhard Schneider

    Gemeindereferent

    Franz Wörer

    Gemeindereferent

    Orte

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 26.08.2024, 14:58 Uhr