Monatsbeiträge für Besuch Landeskindergärten Schuljahr 2023/24

Die Gebühren für den Besuch der Landeskindergärten im Schuljahr 2023/24 wurden mit GAB Nr. 151 vom 20.06.2023...

Veröffentlichungsdatum:

01.08.2023

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Die Gebühren für den Besuch der Landeskindergärten im Schuljahr 2023/24 wurden mit GAB Nr. 151 vom 20.06.2023 wie folgt festgesetzt:


  • Euro 54,00 bzw. Euro 45,00 bei einem 2. Kind pro Familie;
  • für Kinder aus einer anderen Gemeinden gilt der Monatssatz von Euro 78,00;
  • für die Kinder der Weiler Aschbach, Wielenberg, Platten und Oberwielenbach eine Verminderung der Gebühren im Ausmaß von 12,00 € vorgesehen ist; 
  • für die Kinder der Weiler Aschbach, Wielenberg, Platten und Oberwielenbach für das 1. Kind 42,00 €, und für weitere Kinder 45,00 € vorgesehen ist;
  • bei krankheitsbedingter Abwesenheit eines Kindes bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für einen vollen Monat wird der Monatsbeitrag nicht eingehoben wird;

 


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Zuletzt aktualisiert: 19.03.2024, 08:34 Uhr

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