Trinkwassergebühr 2024

Mit DLH Nr. 29 vom 16.08.2017 wurde das Verfahren zur Bestimmung der Gebühr für den öffentlichen Trinkwasserdienst...

Veröffentlichungsdatum:

01.10.2023

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Mit DLH Nr. 29 vom 16.08.2017 wurde das Verfahren zur Bestimmung der Gebühr für den öffentlichen Trinkwasserdienst neu geregelt. Der Trinkwassertarif wird in folgende Kategorien der Wassernutzung gegliedert:


  1. Nutzung Haushalt
  2. Nutzung Nicht-Haushalte
  3.  gemischte Wassernutzung
  4.  Tränktarif
  5.  Wasserbezug aus anderen Quellen und Einleitung in das öffentliche Abwassersystem


Der Trinkwassertarif setzt zusammen aus:


a) jährlicher Fixtarif:  dieser deckt 30% der Gesamtkosten und wird auf der Grundlage der Zählergröße definiert:

Fixtarif je Wasserzähler (30%)
Wasserzähler 0,5 Zoll€ 29,40
Wasserzähler 0,75 Zoll€ 29,40
Wasserzähler 1 Zoll€ 29,40
Wasserzähler 1,24 Zoll€ 58,81
Wasserzähler 1,5 Zoll€ 58,81
Wasserzähler 2 Zoll€ 58,81
Wasserzähler mit eigener Quelle€ 20,00


 b) verbrauchsabhängiger Einheitstarif nach Kategorien

Verbrauchsabhängiger Tarif  pro m³ (70%)

HaushaltEinheitstarif€ 0,4606
Nicht HaushaltGrundtarif (bis 200m³/Jahr)
erhöhter Tarif
€ 0,4606
€ 0,5988
gemischte NutzungEinheitstarif (bis 200m³/Jahr)
Grundtarif (bis 120m³/nicht Haushalt/Jahr)
erhöhter Tarif
€0,4606
€ 0,4606
€ 0,5988
Kategorie TränktarifViehtränke€ 0,4422

 

Sowie Gemeindeausschussbeschluss Nr. 63 vom 01.03.2024:

 Steueramt - Festlegung des Tarifes für die Trinkwasserversorgung für das Jahr 2024 - Ergänzung des Gemeindeausschussbeschlusses Nr. 262 2023 vom 22.11.2023.(G300256797).PDF herunterladen (0.28 MB)


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Zuletzt aktualisiert: 19.03.2024, 08:34 Uhr

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